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   VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07.F   

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https://dejure.org/2009,29180
VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07.F (https://dejure.org/2009,29180)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.02.2009 - 7 K 4170/07.F (https://dejure.org/2009,29180)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 7 K 4170/07.F (https://dejure.org/2009,29180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 InvG, § 145 InvG, § 1 IFG, Art 12 Abs 1 GG, § 44 InvG
    Informationsanspruch auf Zurverfügungstellung eines Berichts über die Auflösung eines Fonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Informationsanspruch auf Zurverfügungstellung eines Berichts über die Auflösung eines Fonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden - so das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf einschlägige Literatur (Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 u.a., BVerfGE 115, 205 Rdnr. 87 = NVwZ 2006, 1041) - alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.

    Der so verstandene und vom Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG gebotene Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 u.a., BVerfGE 115, 205 Rdnr. 81 ff. = NVwZ 2006, 1041) liegt auch dem Informationsfreiheitsgesetz zu Grunde und hat Eingang in § 6 IFG gefunden (vgl. auch BT-Drucksache 15/4493, S. 14).

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07
    Diese Vorschrift ist eng auszulegen und zudem obliegt es der um Information ersuchten Behörde darzulegen, aus welchen Gründen ausnahmsweise der Informationszugang zu verwehren ist (vgl. ausführlich hierzu VG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06(V), NVwZ 2008, 1384; vgl. ferner BT-Drucksache 15/4493, S. 9 linke Spalte; Roth, in Berger u.a.,  § 3 Rdnr. 17; Rossi, § 3 Rdnr. 2; Jastrow/Schlatmann, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 3 Rdnr. 4).

    Aus dem Vorstehenden folgt, dass ein Informationsanspruch gegenüber der Beklagten nach § 1 IFG auch dann besteht, wenn der Schutzzweck des § 9 KWG eine Geheimhaltung nicht oder nicht mehr gebietet (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06(V), NVwZ 2008, 1384; Urteil vom 12.03.2008 - 7 E 5426/06(2); st. Rspr. der Kammer).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07
    Vielmehr hat in jedem Einzelfall eine qualitative Betrachtung zu erfolgen, die es nicht von vornherein ausschließt, dass sogar in der Mehrzahl der Fälle eine Ausnahme von der Regel in Betracht kommen kann (vgl. zur vergleichbaren Problematik im Ausländerrecht BVerwG, Urt. v. 23.102007 - 1 C 10/07, NVwZ 2008, 326 Rdnr. 26).
  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07
    Aus dem Vorstehenden folgt, dass ein Informationsanspruch gegenüber der Beklagten nach § 1 IFG auch dann besteht, wenn der Schutzzweck des § 9 KWG eine Geheimhaltung nicht oder nicht mehr gebietet (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06(V), NVwZ 2008, 1384; Urteil vom 12.03.2008 - 7 E 5426/06(2); st. Rspr. der Kammer).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2011 - 7 K 1621/10

    Kein Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht nach § 1 IFG und § 29 VwVfG

    Demgegenüber erfasst der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht sämtliche Erkenntnisse, die bei der Beklagten im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit anfallen (vgl. dazu VG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.02.2009 - 7 K 4170/07.F(V)).
  • VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08

    Finanzaufsicht - keine Offenbarung der Identität eines Informanten

    Demgegenüber erfasst der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht sämtliche Erkenntnisse, die bei der Beklagten im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit anfallen (vgl. dazu VG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.02.2009 - 7 K 4170/07.F(V)) Vorliegend steht § 9 KWG der Offenbarung der Identität des Informanten daher schon deswegen nicht entgegen, weil von der Verschwiegenheitspflicht - erstens - Dritte hiervon im Sinne des angeführten Rechtsgutschutzes nicht davon betroffen sind und sich die Klägerin - zweitens - auf ein Grundrecht berufen kann, dessen Reichweite sich im Spannungsverhältnis mit der Verschwiegenheitspflicht befindet, ohne dass sich 9 KWG die einschlägigen Abwägungselemente entnehmen lassen.
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